Verbraucherrechterichtlinie - EU-weite Vereinheitlichung
Der Internethandel innerhalb der EU soll vereinheitlicht und dadurch stark vereinfacht werden.
Dazu hat bereits am 19.12.2012 das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011) beschlossen, über den jetzt noch in Bundesrat und Bundestag beraten werden muss.
Durch diese Richtlinie soll der Fernabsatz innerhalb der EU einheitlich geregelt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Grundsätzlich sollen EU-weit die gleichen Informations- und Widerrufsrechte gelten. Hierfür wird es ein europaweites Muster der Widerrufsbelehrung geben, welches Unternehmen nutzen können. Kreditkartengebühren, Kosten von Kundenhotlines oder Rücksendungen ins Ausland werden durch diese Richtlinie ebenfalls geregelt und sollen so Verbraucher vor hohen Kosten bei der Erfüllung ihrer Zahlungspflicht oder bei Problemen mit der gekauften Ware schützen.
Bis 13.12.2013 müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten gemäß Art. 28 Abs. 1 diese Richtlinie in nationales Recht umgewandelt haben.